§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen Mien Event – DJ- & Eventservice, Inh. Florian Schlichting (nachfolgend „Anbieter“), und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von DJ-Dienstleistungen sowie die Vermietung von Veranstaltungstechnik geschlossen werden.
(2) Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Der Anbieter erbringt für den Auftraggeber DJ-Dienstleistungen einschließlich Musikauswahl, Moderation (soweit vereinbart) sowie die Bereitstellung und den Betrieb der hierfür erforderlichen Veranstaltungstechnik (Ton-, Licht- und Bühnentechnik).
(2) Darüber hinaus vermietet der Anbieter Veranstaltungstechnik (z. B. Soundpakete, DJ-Controller, Funkmikrofone, Lichttechnik) auch ohne Personal an den Auftraggeber.
(3) Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot des Anbieters bzw. aus der individuellen Buchungsbestätigung. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erbringung der Leistung qualifizierter Dritter (z. B. Ersatz-DJ bei Krankheit) zu bedienen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
(2) Eine Buchungsanfrage des Auftraggebers (per E-Mail, Kontaktformular, Telefon oder Messenger) stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstvertrages bzw. Mietvertrages dar.
(3) Der Vertrag kommt zustande durch die Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform (E-Mail genügt) oder spätestens durch die Erbringung der vereinbarten Leistung.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Im Preis enthalten sind – soweit im Angebot vereinbart – Auf- und Abbau sowie die im Angebot genannten Leistungsstunden. Zusätzlich geleistete Stunden werden zum vereinbarten Stundensatz (DJ-Zusatzstunde) abgerechnet.
(3) Die Zahlung erfolgt nach Erbringung der Leistung gegen Rechnung. Die Rechnung wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.
(4) Der Anbieter behält sich vor, bei Veranstaltungen mit einem Auftragswert ab 1.500,00 EUR oder bei Neukunden eine Anzahlung in Höhe von bis zu 30 % des Auftragswertes zu verlangen. Eine solche Anzahlung wird in der Auftragsbestätigung ausdrücklich ausgewiesen.
(5) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Veranstaltungsort die erforderlichen technischen Voraussetzungen gegeben sind, insbesondere ein ausreichend abgesicherter Stromanschluss (mindestens ein separat abgesicherter Stromkreis mit 230 V / 16 A), eine ebene, witterungsgeschützte und tragfähige Stellfläche für die Technik sowie eine ausreichende Beleuchtung für Auf- und Abbau.
(2) Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Veranstaltung den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Lärmschutz, Brandschutz, Versammlungsstättenverordnung) entspricht. Erforderliche behördliche Genehmigungen sind durch den Auftraggeber einzuholen.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige GEMA-Gebühren selbst anzumelden und zu entrichten, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart ist. Der Anbieter weist darauf hin, dass öffentliche musikalische Aufführungen GEMA-pflichtig sind.
(4) Für ausreichende Pausen- und Verpflegungsmöglichkeiten des DJs bei Veranstaltungen ab 4 Stunden Dauer hat der Auftraggeber Sorge zu tragen (Getränke und ggf. eine warme Mahlzeit).
(5) Anfahrt-, Park- und ggf. Übernachtungskosten werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gemäß Angebot abgerechnet.
§ 6 Auf- und Abbau, Spielzeiten
(1) Der Anbieter ist berechtigt, vor Beginn der vereinbarten Spielzeit den Veranstaltungsort zum Aufbau zu betreten. Die hierfür erforderliche Zeit (in der Regel 1–2 Stunden) ist nicht Teil der Spielzeit.
(2) Verzögerungen, die nicht der Anbieter zu vertreten hat (z. B. Wartezeiten durch andere Programmpunkte, mangelnde Vorbereitungen am Veranstaltungsort), verkürzen die Spielzeit nicht und berechtigen nicht zur Minderung des Honorars.
(3) Eine Verlängerung der vereinbarten Spielzeit ist nur nach Absprache mit dem Anbieter möglich und wird mit dem im Angebot vereinbarten Zusatzstundensatz abgerechnet.
§ 7 Vermietung von Veranstaltungstechnik
(1) Wird Technik ohne Personal vermietet, gilt zwischen den Parteien ein Mietvertrag im Sinne der §§ 535 ff. BGB.
(2) Der Auftraggeber hat die Mietgegenstände bei Übergabe auf erkennbare Mängel zu prüfen und ist verpflichtet, die Technik pfleglich zu behandeln und vor Diebstahl, Beschädigung sowie Witterungseinflüssen zu schützen.
(3) Während der Mietzeit haftet der Auftraggeber für Beschädigung oder Verlust der Mietgegenstände unabhängig von einem Verschulden, soweit dies durch eine angemessene Veranstalter-Haftpflicht- oder Inhaltsversicherung abgedeckt werden kann. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Die Mietgegenstände sind in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übergeben wurden. Reinigungs- oder Reparaturkosten infolge übermäßiger Verschmutzung oder Beschädigung werden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 8 Stornierung und Rücktritt
(1) Der Auftraggeber kann vom Vertrag in Textform zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühren ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter.
(2) Bei Stornierung durch den Auftraggeber fallen folgende pauschale Stornogebühren auf den vereinbarten Gesamtpreis an:
bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 0 % ab 8 bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25 % ab 4 bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % ab 2 Wochen bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 80 % weniger als 1 Woche bis zum Veranstaltungstag: 100 %
(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(4) Sagt der Anbieter aus Gründen, die er zu vertreten hat, die Veranstaltung ab, so bemüht er sich nach Möglichkeit um einen gleichwertigen Ersatz-DJ. Ist Ersatz nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen des § 9.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Anbieter ebenfalls unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung des Anbieters besteht nicht.
(4) Für Schäden, die durch höhere Gewalt (z. B. Naturereignisse, Pandemie, behördliche Anordnungen, Stromausfall am Veranstaltungsort) oder durch Dritte, die nicht dem Einflussbereich des Anbieters zuzurechnen sind, entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
§ 10 Höhere Gewalt
(1) Wird die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt unmöglich, ist der Anbieter von seiner Leistungspflicht befreit. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig zurückerstattet, soweit ihnen keine erbrachte Leistung gegenübersteht.
(2) Beide Parteien werden sich in solchen Fällen darum bemühen, einen Ersatztermin zu finden.
§ 11 Bild-, Ton- und Filmaufnahmen
(1) Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Tätigkeit (insbesondere der eingesetzten Technik und des DJ-Pults) zur Eigenwerbung anzufertigen. Personen werden dabei nur erfasst, wenn dies unvermeidbar ist und nicht im Vordergrund steht.
(2) Sollen identifizierbare Aufnahmen von Gästen oder dem Auftraggeber zu Werbezwecken verwendet werden, holt der Anbieter zuvor die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person(en) ein.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Gäste über etwaige Aufnahmen informiert werden, sofern dies vereinbart ist.
§ 12 Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher
Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen (sog. Termindienstleistungen), besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies betrifft insbesondere die Buchung von DJ-Dienstleistungen für einen festen Veranstaltungstermin sowie die termingebundene Anmietung von Veranstaltungstechnik. Die Regelungen zur Stornierung gemäß § 8 dieser AGB bleiben hiervon unberührt.
§ 13 Datenschutz
Der Anbieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung und nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Anbieters unter www.mienevent.com .
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
Hinweis zur Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ . Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.